Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen (Directors´ Dealings / Managers´ Transactions)
Seit Seit dem 3. Juli 2016 gelten für die Meldung und Veröffentlichung von Geschäften mit Finanzinstrumenten des Unternehmens und deren Derivaten die Regelungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung N° 596 / 2014 ("MAR").
Betroffen von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates und die Personen, die mit ihnen eng verbunden sind. Dazu gehören auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, die im Auftrag oder im Interesse der vorgenannten Personen tätig sind.
Aktuelle Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli 2016 gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung):