September 27, 2022

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BörsZulV: Teilzulassung der bei Wandlung der Wandelschuldverschreibungen 2022/2026 von der SLM Solutions Group AG auszugebenden Aktien

Die insgesamt bis zu 3.452.914 neuen Aktien, die von der SLM Solutions Group AG (die „Gesellschaft“) bei Wandlung der Wandelschuldverschreibungen 2022/2026 aus dem be­stehenden bedingten Kapital der Gesellschaft auszugeben sind, sollen in zwei Schritten zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden, da eine vollständige Zulassung sämtlicher bis zu 3.452.914 Aktien bis auf Weiteres ohne Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts nicht möglich wäre:

Für bis zu 406.057 neue Aktien aus bedingtem Kapital hat die Gesellschaft bei der Frankfurter Wert­papierbörse im September 2022 einen Antrag auf Zulassung zum Handel im regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungs­folge­pflichten (Prime Standard) gestellt. Die restlichen bis zu 3.046.857 neuen Aktien aus be­dingtem Kapital (separate ISIN bis zur Börsenzulassung: DE000A289BJ8), die im Falle der Wandlung der derzeit von der Cornwall GmbH & Co. KG gehaltenen Wandelschuld­verschrei­bungen 2022/2026 auszu­geben wären, sollen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 zum Handel zugelassen werden, sobald dies gemäß Artikel 1 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 prospektfrei möglich ist.

Die Wandelschuldverschreibungen 2022/2026, die bis auf Weiteres nur in nicht börsenzugelassene Aktien mit der ISIN DE000A289BJ8 gewandelt werden können, werden künftig unter der ISIN DE000A30VP59 separat verbrieft sein. Für die Wandelschuldverschreibungen 2022/2026, die nach erfolgter Teilzulassung der bis zu 406.057 neuen Aktien aus bedingtem Kapital künftig in börsen­zugelassene Aktien mit der ISIN DE000A111338 gewandelt werden können, bleibt es bei der bisherigen ISIN DE000A3MQV02.

Lübeck, 27. September 2022

SLM Solutions Group AG

– Der Vorstand –