SLM Solutions Group AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SLM Solutions Group AG

Lübeck

ISIN DE000A111338 (Aktie)

ISIN DE000A289N86 (Wandelanleihe 2020/2026)

Veröffentlichung gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) WpHG

Bekanntmachung betreffend die von der SLM Solutions Group AG (die "Emittentin") begebenen EUR 15 Mio. 2,00% Wandelschuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN: DE000A289N86) (die "Wandelanleihe 2020/2026"), eingeteilt in 15.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (die "Schuldverschreibungen 2020/2026")

Lübeck, 1. April 2021. Die Inhaber der Schuldverschreibungen 2020/2026 (die "Anleihegläubiger") haben im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Montag, den 29. März 2021, 0:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 31. März 2021, 24:00 Uhr (MESZ), gemäß § 3(c)(v) der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2020/2026 den Verzicht auf die aufschiebenden Bedingungen für die Begebung einer weiteren Tranche von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 15.000.000,00, die im Wesentlichen ausstattungsgleich mit den Schuldverschreibungen 2020/2026 sind und in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Emittentin wandelbar sein werden (die "Tranche II Schuldverschreibungen"), durch die Emittentin beschlossen. Die Emittentin ist mithin gemäß § 3(c) der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2020/2026 verpflichtet, (ausschließlich) den Anleihegläubigern, d.h. den Inhabern der Wandelanleihe 2020/2026, die Tranche II Schuldverschreibungen zum Bezug anzubieten.

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